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Die gesetzliche Krankenkasse bezuschusst den Kauf eines ärztlich verordneten Hörgerätes im Regelfall alle sechs Jahre. Die gesetzliche Zuzahlung liegt bei 10 Euro pro Hörgerät. Private Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nach dem abgeschlossenen Leistungsvertrag. Der Zuschuss liegt im Regelfall deutlich über den Vertragspreisen der gesetzlichen Krankenkassen. Gerne erstellen wir Ihnen ein persönliches Angebot.
Mehr Bedienkomfort, mehr technische Möglichkeiten, mehr als nur die Grundausstattung: Wir erfüllen Ihnen diese Wünsche mit einem zinsgünstigen Ratenkauf. Einfach Laufzeit wählen und mehr Komfort im Ohr genießen.
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Hörgeräte LANGER ist mit 50 Fachgeschäften in Süddeutschland immer für Sie da.